Das pipeprinting-Verfahren
ist DIBt-zertifiziert.

Minimalinvasive Rohrsanierung – behördlich zugelassen, bundesweit anerkannt.

Offiziell zugelassen -
nicht nur zertifiziert.

Allgemeine Bauartgenehmigung

Das pipeprinting-Verfahren ist vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) allgemein bauaufsichtlich zugelassen. Das bedeutet: Die Verwendbarkeit ist gemäß allen deutschen Landesbauordnungen nachgewiesen – bundesweit, rechtsverbindlich, ohne Einzelgenehmigung.

Die Zulassung bestätigt, dass Materialien, Verfahren und Ausführung geprüften Anforderungen entsprechen – von der Werkseingangskontrolle bis zur Fremdüberwachung durch anerkannte Prüfstellen.

Zugelassen. Geprüft. Verlässlich.

Das spricht für das Pipeprinting

DIBt-Nr.: Z-42.3-601

Amtlich geprüft und allgemein bauaufsichtlich zugelassen

DN 40 – DN 200

Zugelassen für alle gängigen Nennweiten im Gebäude

Bundesweit

Gilt in allen deutschen Bundesländern nach den LBOs

Gültig bis Dez. 2028

Aktuelle Zulassung vom 24. Februar 2026

So funktioniert pipeprinting.

Das Verfahren

Vier Schritte, minimale Beeinträchtigung – das Rohrsystem wird von innen erneuert, ohne Wände aufzustemmen.

Kamerainspektion

Endoskopische Bestandsaufnahme aller Schäden, Nennweiten & Leitungsverläufe

Reinigung

Mechanische Reinigung der Rohrinnenwand als Vorbereitung für den Harzauftrag.

Harzauftrag

Mindestens 2, maximal 6 Lagen 2K-Polyurethan-Harz per Sprüh-/Schleuderdüse oder Bürste.

Abnahme

Selbsttragendes Rohrsystem mit 2–4 mm Wanddicke. Abnahme per Kamera, Dokumentation inklusive.

FAQ: Fragen zur DIBt-Zulassung.

ine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (ABZ) oder Bauartgenehmigung (ABG) des Deutschen Instituts für Bautechnik bestätigt, dass ein Bauprodukt oder Verfahren die Anforderungen der Landesbauordnungen erfüllt. Sie gilt bundesweit in allen deutschen Bundesländern und ersetzt die Notwendigkeit einer Einzelprüfung je Bauvorhaben.

Das pipeprinting-Verfahren der rohrgroup trägt die Zulassungsnummer Z-42.3-601, ausgestellt vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) in Berlin am 24. Februar 2026. Die Zulassung ist gültig bis 13. Dezember 2028.

Das Verfahren ist zugelassen für Abwasserleitungen mit Kreisquerschnitten in den Nennweiten DN 40 bis DN 200 innerhalb von Gebäuden. Geeignete Werkstoffe sind Beton, Stahlbeton, Steinzeug, Gusseisen (SML-Rohre), Faserzement, GFK, PP, PE und PVC. Für Grundleitungen ist das Verfahren nicht zugelassen.

Durch die ABG Z-42.3-601 ist die Verwendbarkeit des Verfahrens gemäß den Landesbauordnungen bundesweit nachgewiesen. Eine gesonderte Genehmigung für das Verfahren selbst ist nicht erforderlich. Für das jeweilige Bauvorhaben können jedoch weitere baurechtliche Regelungen gelten.

Radial- und Längsrisse, Korrosion, mechanischer Verschleiß sowie Undichtigkeiten mit Abmessungen bis 10 mm. Darüber hinaus können nicht mehr benötigte Seitenzuläufe dauerhaft verschlossen werden.

Ja. Die Zulassung umfasst ausdrücklich Leitungen aus Beton, Stahlbeton, Steinzeug, Gusseisen (SML-Rohre), asbestfreiem Faserzement, GFK, PP, PE und PVC – also die gesamte Bandbreite der in deutschen Bestandsgebäuden verbauten Materialien.

Zulassung herunterladen

Die vollständige allgemeine Bauartgenehmigung Nr. Z-42.3-601 als offizielles PDF-Dokument.